Bandagen, Definition

Bandagen sind körperteilumschließende oder körperteilanlie-gende, meist konfektionierte Hilfsmittel. Ihre Funktion ist es, komprimierend und/oder funktionssichernd (unterstützend, stabilisierend, bewegungslenkend) zu wirken. Die Grundelemente bestehen aus flexiblem oder festem Material. Bandagen dienen überwiegend der Behandlung von akuten, aber auch von dauerhaft anhaltenden Weichteilerkrankungen. Bandagen sind orthopädische Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Eine Leistungspflicht der Krankenkasse liegt vor, wenn sie aus medizinischen Gründen benötigt werden, um die ärztliche Behandlung bestehender Erkrankungen des Muskel- und Bandapparates zu begleichen, zu unterstützen oder den Behandlungserfolg zu sichern.

 


Mindestgebrauchszeiten
Abhängig von der Schwere der Erkrankung ist eine kurz- oder langfristige, aber grundsätzlich zeitlich begrenzte Tragedauer der Bandagen notwendig. Daher kommen Wiederholungsverordnungen zu Lasten der Krankenkasse nur im Ausnahmefall bei entsprechender ärztlicher Begründung in Betracht.

Prophylaktische Versorgung
Der Einsatz von Bandagen aus prophylaktischen Gründen, z.B. zum Schutz vor Verletzungen bei sportlicher oder beruflicher Betätigung, fällt in den eigenverantwortlichen Bereich der Versicherten; eine Verordnung zu Lasten der Krankenkasse ist nicht möglich. 

 

Sie möchten eine Bandage?

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  • wir nehmen bei Ihnen Mass und suchen die entsprechende für Sie richtige Bandage aus
  • haben Sie ein Rezept können Sie Ihre Bandage in der Regel gleich mitnehmen oder Sie zahlen selbst
  • ohne Rezept machen wir Ihnen gern einen Versorgungsvorschlag für Ihren Arzt
  • sollte eine Bandage nicht bevorratet sein müssen wir diese eventuell bestellen und Sie bekommen Ihr Hilfsmittel in der Regel in den nächsten 3 Tagen.