Orthopädische Maßschuhe

 

Grundsätzlich sind Schuhe Bekleidungsstücke und damit Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Schuhe gehören nur dann zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn bei definierten Krankheitsbildern/Funktionsstörungen der medizinisch notwendige Behinderungsausgleich für den Fuß nicht mit fußgerechten Konfektionsschuhen, deren orthopädischer Zurichtung bzw. orthopädischen Einlagen erreicht werden kann.

Der Anspruch des Versicherten erstreckt sich nicht nur auf die Erstausstattung, sondern auch auf deren Änderung, Instandsetzung und die gegebenenfalls notwendige Ersatzbeschaffung. Schuhe gehören dann zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn bei definierten Krankheitsbildern und Funktionsstörungen der medizinisch notwendige Behinderungsausgleich für den Fuß nicht mit anderen Hilfsmitteln erreicht werden kann. Der Leistungsumfang der GKV umfaßt auch den optisch an den Maßschuh angepaßten Schuh für die nicht versorgungsbedürftige Gegenseite.
Zu den notwendigen Änderungen gehören insbesondere Erweiterungen und Ergänzungen, die ihre Ursache in der Person des Versicherten (z.B. geändertes Krankheitsbild, Wachstum) haben.
Um den Bedürfnissen der Betroffenen aus- reichend Rechnung zu tragen sowie aus hygienischen Gründen erhalten Versicherte als Erstausstattung grundsätzlich zwei Paar orthopädische Maßschuhe für den Straßengebrauch und ein Paar Maßschuhe in leichter Ausführung für den Hausgebrauch.

Generelle Mindestgebrauchszeiten lassen sich für eine Ersatzbeschaffung (Nachlieferung) von orthopädischen Schuhen und orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh nicht festlegen. Bei orthopädischen Maßschuhen handelt es sich um in Handarbeit gefertigte hochwertige Schuhe, die mit normalen Konfektionsschuhen nicht zu vergleichen sind. Sie bleiben auch bei starker Beanspruchung mindestens ein Jahr funktionsfähig. Nach der Erstausstattung kommt eine Erstbeschaffung grundsätzlich erst nach zwei Jahren in Betracht.

 

Sie wollen sich Maßschuhe fertigen lassen?

  • machen Sie zunächst einen Termin bei uns
  • wir beraten, untersuchen und vermessen Ihre Füße
  • ist ein Rezept vorhanden machen wir für Sie einen Kostenvoranschlag und reichen diesen bei Ihrer Krankenkasse ein
  • ohne Rezept machen wir zunächst gern für Sie einen Versorgungsvorschlag für Ihren Arzt oder Sie zahlen Ihre Schuhe selbst bei Abholung
  • nach der Genehmigung durch Sie oder Ihrer Krankenkasse nehmen wir Ihre Schuhe in Auftrag
  • als erstes werden Ihre persönlichen Leisten hergestellt
  • es folgen die Probeschuhe
  • wir machen mit Ihnen einen Termin für eine Zwischenanprobe
  • wir legen mit Ihnen Ihren Schuhtyp und Modell fest
  • Ihre Schuhe werden produziert
  • wir machen mit Ihnen einen Termin zur Abholung Ihrer individuell gefertigten neuen Schuhe.