Einlagen für Sicherheitsschuhe

Die Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 191 heißt seit 2014 DGUV Regel 112-191. Die DGUV Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die DGUV Regel 112-191 beschäftigt sich mit der Benutzung von Fuß- und Knieschutz. Hierunter fallen somit auch orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe.

Sie brauchen Einlagen für Ihre Sicherheitsschuhe?

  • vereinbaren Sie einen Termin
  • beachten Sie, dass für Ihre Einlagen für Sicherheitsschuhe diverse Antragsformulare erforderlich sind wobei wir Sie unterstützen. Für den Erstantrag sind die Formulare G100  G130  G0134  G0133  G0190 sowie ein Rezept vom Facharzt erforderlich.
  • für eine Folgeversorgung sind die Formulare G0134 und G0135 sowie ein Rezept erforderlich
  • wir vermessen und beurteilen zunächst Ihre Füße
  • wir beraten Sie was für ein Einlagentyp für Ihre Sicherheitsschuhe erforderlich ist
  • ist ein Rezept vorhanden übernehmen wir für Sie die Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft
  • bei fehlenden Rezept machen wir Ihnen gerne einen Versorgungsvorschlag für Ihren Arzt
  • nach Genehmigung fertigen wir für Sie Ihre Einlagen
  • in der Regel können Sie Ihre neuen Einlagen nach einer Woche mit Ihren dafür vorgesehenen Schuhen abholen ( am Besten machen Sie vorher einen Termin )

Hier können Sie die Antragsformulare downloaden