Pflegebetten sind optimal auf die Bedürfnisse dauerhaft bettlägeriger Patienten abgestimmt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betten bieten Pflegebetten und Krankenbetten verschiedene Möglichkeiten, die auf die Bedürfnisse der Patienten und des Pflegepersonals abgestimmt sind. Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel bei Bedarf die Kosten für ein Pflegebett mit den Standardmaßen 90 X 200 cm. In Härtefällen kann auch ein Pflegebett mit den Maßen 100 X 200 cm beantragt werden.
Eine Leistungsverpflichtung der Gesetzlichen Krankenkassen zur Versorgung mit einem behindertengerechten Bett gemäß § 33 SGB V kommt dann in Betracht, wenn die handelsüblichen, im Haushalt gebräuchlichen Betten vom Versicherten nicht benutzt werden können und die Nutzung des vorhandenen Bettes auch durch eine Ausstattung mit behindertengerechtem Bettenzubehör nicht ermöglicht werden kann. Die Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung umfasst auch die Matratze für ein behindertengerechtes Bett, sofern die vorhandene nicht genutzt werden kann.
Niederflurbett:
Niedrigflurbett oder Down-Floor-Bett werden Betten bezeichnet, dessen Liegefläche sich auf eine Höhe von 20 bis 25 cm absenken lassen.
Schwerlastbetten:
Betten, mit erhöhter Tragfähigkeit (Schwerlastbetten) sind auf Grund der Konstruktion hochbelastbar und sichern daher eine hohe Arbeitslast. Diese Schwerlastbetten sind für Versicherte geeignet, die auf Grund ihres Körpergewichtes und höheren Platzbedarfs nicht mit einem „normalen“ behindertengerechten Bett versorgt werden können.