Pflegepakete

Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Einmalschürzen oder ein Mundschutz. Sie sind nicht besonders aufwendig zu beschaffen, schützen die Haut und Kleidung der betreuenden Person und passen jedem, da sie in Unisex-Größen angeboten werden. Da sie täglich gebraucht, aber aus hygienischen Gründen nur einmalig verwendet werden, lohnt sich die Anschaffung von mehreren Exemplaren. Auch für den Schutz der Umgebung gibt es zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. So werden Betteinlagen zum Schutz der Matratze vor dem Nässen eingesetzt und Desinfektionssprays oder Desinfektionsgele können auf größeren Flächen für eine sterile Umgebung sorgen und die eigenen Hände desinfizieren, damit Keime nicht durch die pflegende Person weitergegeben werden. Ziel der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in erster Linie der Gesundheitsschutz der Pflegenden.

Um jedem, der es braucht, eine Umgebung von Hygiene und Komfort zu ermöglichen, können Hilfsmittel zur Pflege bezuschusst werden: In einem gewissen Rahmen haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf solche Pflegehilfsmittel, wie sie zum Verbrauch benötigt werden. Dazu sollten sich Versicherte an ihre Pflegekassen wenden.

 

Wie können Sie Zuschüsse erhalten?

Die Kosten für die meisten Pflegehilfsmittel – sowohl technische als auch zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel – werden von den Krankenkassen übernommen und können bereits ab „Pflegestufe 0“ beantragt werden. Versicherte brauchen kein Rezept für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, sondern können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der Pflegekasse stellen. Es gibt dafür lediglich drei Voraussetzungen:

  1. Der Versicherte muss eine anerkannte Pflegestufe besitzen
  2. Der Versicherte lebt zuhause, in einer betreuten Wohnanlage oder einer WG.
  3. Der Versicherte wird (auch) von Familienmitgliedern, Bekannten oder Freunden versorgt.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bis zu einem Betrag von 40 Euro im Monat vollständig von der Kasse finanziert. Dies entspricht dem Stand März 2016, nachdem im Januar 2015 die Pauschale von 31 auf 40 Euro angehoben wurde. Um finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse zu erhalten, muss ein Antrag gestellt und eingereicht werden.

 

Sie wollen Pflegehilfsmittel über die 40-Euro-Pauschale beantragen?

  • kommen Sie zu uns oder machen Sie einen Termin
  • wir unterstützen Sie bei der Ausfüllung des Antrages
  • nach Genehmigung können Sie Ihre benötigten Hilfsmittel regelmäßig bei uns abholen oder wir liefern es zu Ihnen nach Hause.